Garra rufa = Rötliche Saugbarbe
Vergleich: Siehe: Pisces
[Curt Kösters]
Von Patienten mit Psoriasis
erfolgreich verwendet wird. Der Fisch wird ins Badewasser eingesetzt und
knabbert an den Schuppen des Patienten. In etlichen Fällen führt dies zu einer
deutlichen und teilweise wohl auch
anhaltenden Besserung der Symptomatik.
Soweit es bekannt ist, handelt es
sich allerdings um einen rein mechanischer Effekt. Der Speichel der Fische
wurde untersucht und es ist nichts irgendwie besonderes darin enthalten.
Nun wird mittlerweile Gara rufa als homöopathisches
Mittel bei Psoriasis vertrieben und wurde als solches auch in der Zeitschrift
einer Selbsthilfegruppe beworben.
Als Vorstandsmitglied des
Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte hatte ich deswegen die Anfrage
einer Journalistin auf dem Tisch und sollte für den DZVhÄ
sagen, was diesen Fisch zum homöopathischen Mittel gegen Psoriasis
prädestiniert.
Ich sprach also mit dem
betreffenden Hersteller. Dieser verwies auf einen Heilpraktiker, der das Mittel
eingeführt habe. Dieser Heilpraktiker erläuterte mir, dass er das Mittel als
homöopathisches Mittel verwendet, weil die Wirkung der Fische gegen Psoriasis
bekannt sei. Eine Arzneimittelprüfung gäbe es nicht. Er habe aber ausgesprochen
gute Erfahrungen mit
der Verwendung des Mittels und
schon zahlreiche Patienten damit geheilt. Studien habe er darüber nicht
angestellt – dass sei sowieso sinnlos. Einem Heilpraktiker würden Studien
ohnehin nie geglaubt werden. Der Journalistin gegenüber habe ich dann wie folgt
Stellung genommen:
Über die Wirkung des Mittels könne
ich eigentlich nichts sagen, da mir jegliche Erfahrung damit fehlt. Sicher
sagen könnte ich eigentlich nur, dass es sich nicht um ein homöopathisches
Mittel handelt, auch wenn es rein arzneirechtlich betrachtet natürlich ein
solches ist. Das Arzneirecht ist an dieser Stelle ein wenig unglücklich
formuliert, dort werden unter der Rubrik homöopathische Mittel auch Mittel
abgehandelt, die mit einer homöopathischen Therapie nichts zu tun haben, so
z.B. spagyrische oder auch anthroposophische, oder
Komplexmittel Aus Sicht des Homöopathen sind homöopathische Mittel solche, die
als Einzelmittel aufgrund einer Ähnlichkeit der Symptome verschrieben werden
können. – D.h. es muss zwingend eine Arzneimittelprüfung +/o. toxikologische Erfahrungenvorliegen. -Im Übrigen werden homöopathische
Mittel eben immer aufgrund von Symptomen verschrieben und nicht- wie im
vorliegenden Fall aufgrund einer Diagnose.
Wenn jemand aufgrund einer
Diagnose Mittel verabreicht, sollte darüber eine Studie angestellt werden, die
die Wirkung des Mittels nach wissenschaftlichen Kriterien belegt. Allerdings
kann man Studien schwerlich der einzelnen Praxis aufbürden, deren Rahmen und
Möglichkeiten dadurch häufig gesprengt wird.
Ich sehe jedoch keinen Grund,
warum solche Studien nicht in den Zentren der etablierten Medizin -im
vorliegenden Fall z.B. der Ambulanz einer Dermatologischen Klinik-durchgeführt
werden. Die Komplementärmedizin hat wirtschaftlich, und besonders auch
gesundheitspolitisch eine solche Bedeutung, dass man sich unwillkürlich fragt,
warum nicht wenigstens -sagen wir 1% der staatlichen Mittel für Forschung und
Lehre in der Medizin- in die Erforschung der Komplementärmedizin fließen.
Für den vorliegenden Fall: Im
Rahmen einer Vorstudie mit 3 Patienten, oder auch nur mit der Nachbefragung von
10 Patienten des betreffenden Heilpraktikers wäre ja recht rasch zu klären, ob
sich eine solche Studie lohnt. Entweder es zeigt sich eine Art von Wirkung,
dann lohnt sich eine weitere Untersuchung, oder es zeigt sich keine Wirkung,
dann kann auch dieser Befund veröffentlicht werden und es wurden staatliche
Mittel ebenfalls sinnvoll eingesetzt, nämlich zur Bekämpfung von
Irrtümer in der Medizin.
Dies war meine Stellungnahme
gegenüber dieser Journalistin. – Wie hätten Sie an meiner Stelle entschieden?
Vielleicht können
Sie nachvollziehen, warum die Homöopathie und ihre Institutionen klare
Kriterien brauchen, was Homöopathie ist
und was nicht mehr. - Es gab schon in der Vergangenheit eine Menge
Dinge, die sich letzten Endes aus der Homöopathie heraus entwickelt haben
(Bach-Blüten und die Schüsslersche Biochemie, um nur
zwei heute noch
existente Beispiele zu benennen).
– Es ist nicht unsere Angelegenheit über den Sinn oder Unsinn und die
Existenzberechtigung anderer Therapiemethoden zu befinden, solange sie sich
nicht „Homöopathie“ nennen.
Oder anhand eines Falles?
Eine Patientin in der 15.
Schwangerschaftswoche leidet seit einer Magen-Darm-Grippe 8 Wochen zuvor an
einer allgemeinen Schwäche und Neigung zu akuten fieberhaften Infekten.
Klinisch handelt es sich um eine leichte Anämie (Hb
11,2).
Homöopathisch ist die Symptomatik
relativ klar: Durst, besonders morgens erwachend, ”könnte die Badewanne
austrinken” - trinkt in kleinen Schlucken, lieber nicht so kalt. (Blutzuckerwerte
sind normal)
Kein Appetit, aber deutliches
Verlangen nach Obst
Verdauung unregelmäßig -kein
Stuhldrang- der Stuhl ist sehr fest, es kommt dann aber immer breiiger Stuhl
hinterher.
Sie fühlt sich sehr schlapp, hat
das Gefühl die Energie nimmt ab, sie verflüchtigt sich; sie hat das Gefühl,
dass sie die Schwangerschaft nicht überleben wird
Die zugrundeliegende Psychodynamik
wurde mir in der ausführlichen Anamnese ebenfalls recht deutlich:
Der Vater der Patientin ist in
ihrer frühen Kindheit verstorben. Sie hat einen deutlich älteren Partner und
verhält sich ihm gegenüber ausgesprochen regressiv mit Versorgungswünschen. Ihr
offensichtliches Problem ist, dass sie selbst Kind sein möchte, nun aber Mutter
werden soll.
Aufgrund der Symptome erhält sie
mit deutlichem und raschen Erfolg Aloe C30 (Gudjons).
Zwei Betrachtungen knüpfen sich an
diesen Fall:
Die hier nur zusammenfassend
geschilderte, jedoch deutlich wahrgenommene Psychodynamik wurde bei der
Verschreibung nicht berücksichtigt.
Warum nicht? – Einerseits weil es
sich dabei nicht um ein Symptom im homöopathischen Sinne handelt, sondern in
jedem – auch in einem recht offensichtlichen Fall – um eine Annahme zur Pathogenese. Die Homöopathie ist eine phänomenologische
Medizin. Und im Übrigen:
Welches Mittel sollte denn
aufgrund der angenommenen Pathogenese verschrieben
werden? Ist die Psychodynamik etwas, dass wir in Arzneimittelprüfungen
herausfinden können?
Kann ich nun in bewährter Manier aufgrund
dieses Falles eine Annahme über das ”Wesen” von Aloe anstellen? – Ich meine
nein! Die Repertorisation nach Bönninghausen
hätte z.B. zur Verschreibung von Verat-a. geführt.
Dieses Mittel und wohl auch Aconitum weisen in der
Symptomatik eine Ähnlichkeit zu diesem Fall auf.
Ob es eine hinreichende
Ähnlichkeit für eine erfolgreiche Behandlung gewesen wäre, kann ich letzten
Endes nur mutmaßen. Aber wenn ich
aufgrund einer erfolgreichen Verschreibung Rückschlüsse auf das Wesen
oder die Essenz eines Mittels ziehen
möchte, muss ich dabei stets mit bedenken, dass vielleicht auch ein
anderes hinreichend ähnliches Mittel zum Erfolg geführt hätte.
Aus diesem Grund halte ich solche
Rückschlüsse für zumindest problematisch, wenn nicht gar für gänzlich obsolet –
eine Ansicht, die übrigens auch Constantin Hering und H. vertreten haben. Dies
ist mein Standpunkt. Auch zu diesen Fragen werden in der Debatte verschiedene
Sichtweisen dargelegt. – Urteilen Sie selbst!
http://www.garrarufa.com/research/garra-rufa-fish/
Quelle: http://www.leonardo-apo.de/suche.html?suchstring=garra+rufa