Garra rufa = Rötliche Saugbarbe

 

Vergleich: Siehe: Pisces

 

[Curt Kösters]

Von Patienten mit Psoriasis erfolgreich verwendet wird. Der Fisch wird ins Badewasser eingesetzt und knabbert an den Schuppen des Patienten. In etlichen Fällen führt dies zu einer

deutlichen und teilweise wohl auch anhaltenden Besserung der Symptomatik.

Soweit es bekannt ist, handelt es sich allerdings um einen rein mechanischer Effekt. Der Speichel der Fische wurde untersucht und es ist nichts irgendwie besonderes darin enthalten.

Nun wird mittlerweile Gara rufa als homöopathisches Mittel bei Psoriasis vertrieben und wurde als solches auch in der Zeitschrift einer Selbsthilfegruppe beworben.

Als Vorstandsmitglied des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte hatte ich deswegen die Anfrage einer Journalistin auf dem Tisch und sollte für den DZVhÄ sagen, was diesen Fisch zum homöopathischen Mittel gegen Psoriasis prädestiniert.

Ich sprach also mit dem betreffenden Hersteller. Dieser verwies auf einen Heilpraktiker, der das Mittel eingeführt habe. Dieser Heilpraktiker erläuterte mir, dass er das Mittel als homöopathisches Mittel verwendet, weil die Wirkung der Fische gegen Psoriasis bekannt sei. Eine Arzneimittelprüfung gäbe es nicht. Er habe aber ausgesprochen gute Erfahrungen mit

der Verwendung des Mittels und schon zahlreiche Patienten damit geheilt. Studien habe er darüber nicht angestellt – dass sei sowieso sinnlos. Einem Heilpraktiker würden Studien ohnehin nie geglaubt werden. Der Journalistin gegenüber habe ich dann wie folgt Stellung genommen:

Über die Wirkung des Mittels könne ich eigentlich nichts sagen, da mir jegliche Erfahrung damit fehlt. Sicher sagen könnte ich eigentlich nur, dass es sich nicht um ein homöopathisches Mittel handelt, auch wenn es rein arzneirechtlich betrachtet natürlich ein solches ist. Das Arzneirecht ist an dieser Stelle ein wenig unglücklich formuliert, dort werden unter der Rubrik homöopathische Mittel auch Mittel abgehandelt, die mit einer homöopathischen Therapie nichts zu tun haben, so z.B. spagyrische oder auch anthroposophische, oder Komplexmittel Aus Sicht des Homöopathen sind homöopathische Mittel solche, die als Einzelmittel aufgrund einer Ähnlichkeit der Symptome verschrieben werden können. – D.h. es muss zwingend eine Arzneimittelprüfung +/o. toxikologische Erfahrungenvorliegen. -Im Übrigen werden homöopathische Mittel eben immer aufgrund von Symptomen verschrieben und nicht- wie im vorliegenden Fall aufgrund einer Diagnose.

Wenn jemand aufgrund einer Diagnose Mittel verabreicht, sollte darüber eine Studie angestellt werden, die die Wirkung des Mittels nach wissenschaftlichen Kriterien belegt. Allerdings kann man Studien schwerlich der einzelnen Praxis aufbürden, deren Rahmen und Möglichkeiten dadurch häufig gesprengt wird.

Ich sehe jedoch keinen Grund, warum solche Studien nicht in den Zentren der etablierten Medizin -im vorliegenden Fall z.B. der Ambulanz einer Dermatologischen Klinik-durchgeführt werden. Die Komplementärmedizin hat wirtschaftlich, und besonders auch gesundheitspolitisch eine solche Bedeutung, dass man sich unwillkürlich fragt, warum nicht wenigstens -sagen wir 1% der staatlichen Mittel für Forschung und Lehre in der Medizin- in die Erforschung der Komplementärmedizin fließen.

Für den vorliegenden Fall: Im Rahmen einer Vorstudie mit 3 Patienten, oder auch nur mit der Nachbefragung von 10 Patienten des betreffenden Heilpraktikers wäre ja recht rasch zu klären, ob sich eine solche Studie lohnt. Entweder es zeigt sich eine Art von Wirkung, dann lohnt sich eine weitere Untersuchung, oder es zeigt sich keine Wirkung, dann kann auch dieser Befund veröffentlicht werden und es wurden staatliche Mittel ebenfalls  sinnvoll  eingesetzt, nämlich zur Bekämpfung von Irrtümer in der Medizin.

Dies war meine Stellungnahme gegenüber dieser Journalistin. – Wie hätten Sie an meiner Stelle entschieden?

Vielleicht  können  Sie nachvollziehen, warum die Homöopathie und ihre Institutionen klare Kriterien  brauchen, was Homöopathie ist und was nicht  mehr. - Es  gab schon in der Vergangenheit eine Menge Dinge, die sich letzten Endes aus der Homöopathie heraus entwickelt haben (Bach-Blüten und die Schüsslersche Biochemie, um nur zwei heute noch

existente Beispiele zu benennen). – Es ist nicht unsere Angelegenheit über den Sinn oder Unsinn und die Existenzberechtigung anderer Therapiemethoden zu befinden, solange sie sich nicht „Homöopathie“ nennen.

Oder anhand eines Falles?

Eine Patientin in der 15. Schwangerschaftswoche leidet seit einer Magen-Darm-Grippe 8 Wochen zuvor an einer allgemeinen Schwäche und Neigung zu akuten fieberhaften Infekten. Klinisch handelt es sich um eine leichte Anämie (Hb 11,2).

Homöopathisch ist die Symptomatik relativ klar: Durst, besonders morgens erwachend, ”könnte die Badewanne austrinken” - trinkt in kleinen Schlucken, lieber nicht so kalt. (Blutzuckerwerte sind normal)

Kein Appetit, aber deutliches Verlangen nach Obst

Verdauung unregelmäßig -kein Stuhldrang- der Stuhl ist sehr fest, es kommt dann aber immer breiiger Stuhl hinterher.

Sie fühlt sich sehr schlapp, hat das Gefühl die Energie nimmt ab, sie verflüchtigt sich; sie hat das Gefühl, dass sie die Schwangerschaft nicht überleben wird

Die zugrundeliegende Psychodynamik wurde mir in der ausführlichen Anamnese ebenfalls recht deutlich:

Der Vater der Patientin ist in ihrer frühen Kindheit verstorben. Sie hat einen deutlich älteren Partner und verhält sich ihm gegenüber ausgesprochen regressiv mit Versorgungswünschen. Ihr offensichtliches Problem ist, dass sie selbst Kind sein möchte, nun aber Mutter werden soll.

Aufgrund der Symptome erhält sie mit deutlichem und raschen Erfolg Aloe C30 (Gudjons).

Zwei Betrachtungen knüpfen sich an diesen Fall:

Die hier nur zusammenfassend geschilderte, jedoch deutlich wahrgenommene Psychodynamik wurde bei der Verschreibung nicht berücksichtigt.

Warum nicht? – Einerseits weil es sich dabei nicht um ein Symptom im homöopathischen Sinne handelt, sondern in jedem – auch in einem recht offensichtlichen Fall – um eine Annahme zur Pathogenese. Die Homöopathie ist eine phänomenologische Medizin. Und im Übrigen:

Welches Mittel sollte denn aufgrund der angenommenen Pathogenese verschrieben werden? Ist die Psychodynamik etwas, dass wir in Arzneimittelprüfungen herausfinden können?

Kann ich nun in bewährter Manier aufgrund dieses Falles eine Annahme über das ”Wesen” von Aloe anstellen? – Ich meine nein! Die Repertorisation nach Bönninghausen hätte z.B. zur Verschreibung von Verat-a. geführt. Dieses Mittel und wohl auch Aconitum weisen in der Symptomatik eine Ähnlichkeit zu diesem Fall auf.

Ob es eine hinreichende Ähnlichkeit für eine erfolgreiche Behandlung gewesen wäre, kann ich letzten Endes nur mutmaßen. Aber wenn ich  aufgrund einer erfolgreichen Verschreibung Rückschlüsse auf das Wesen oder die Essenz eines  Mittels  ziehen  möchte, muss ich dabei stets mit bedenken, dass vielleicht auch ein anderes hinreichend ähnliches Mittel zum Erfolg geführt hätte.

Aus diesem Grund halte ich solche Rückschlüsse für zumindest problematisch, wenn nicht gar für gänzlich obsolet – eine Ansicht, die übrigens auch Constantin Hering und H. vertreten haben. Dies ist mein Standpunkt. Auch zu diesen Fragen werden in der Debatte verschiedene Sichtweisen dargelegt. – Urteilen Sie selbst!

http://www.garrarufa.com/research/garra-rufa-fish/

Quelle: http://www.leonardo-apo.de/suche.html?suchstring=garra+rufa

 

 

Vorwort/Suchen                                Zeichen/Abkürzungen                                   Impressum