Organspende           

 

Vergleich: Siehe: Todesgruppe + Sterben + Anhang (ZEITonline: Claudia Wüstenhagen) + Exkarnieren + Tod

 

https://d-nb.info/961780541/34 (Xenotransplantation)

 

Arenicola marina. extracellular hemoglobin. = a new promising blood. substitute

Perla

 

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krebs-organspende-1.4116317

[Susanne Donner]

    Menschen, die ein Organ transplantiert bekommen haben, leben mit einem zwei- bis sechsfach erhöhten Risiko, Krebs zu bekommen.

    Das erhöhte Krebsrisiko unter Transplantierten fällt erst jetzt auf, weil sie dank medizinischer Fortschritte länger leben.

    Den Hauptgrund für die Krebsepidemie sehen Mediziner in den Medikamenten, die solche Patienten zeitlebens nehmen müssen.

Wirksame Medikamente erhalten das gespendete Organ länger. Ein wachsender Anteil der Empfänger stirbt nicht mehr an Transplantatversagen, sondern an Krebs.

Bei diesen Patienten ist die Diagnose besonders schlimm, denn der Tumor "wächst schneller, streut häufiger und ist aggressiver. Die Patienten überleben seltener",

sagt die Transplantationschirurgin Vivan Hellström von der schwedischen Universität Uppsala. Sie hat über die Problematik promoviert.

Nieren- und Lungenkrebs sind bei Transplantierten etwa doppelt so häufig

Verglichen mit der Normalbevölkerung ohne Spenderorgan ist besonders das Risiko für Haut- und Lippenkrebs, für Lymphome und Tumoren an den Geschlechtsorganen erhöht, teils bis zu hundertfach. Nieren- und Lungenkrebs kommen bei Organempfängern etwa doppelt so häufig vor. Und eben auch sehr seltene Wucherungen fallen in

den Datenbergen auf, etwa Tumore an der Zunge.

Den Hauptgrund für die Krebsepidemie sehen Mediziner in den Medikamenten, die Transplantierte zeitlebens nehmen müssen. Damit die Körper der Patienten das fremde Organ nicht abstoßen, müssen Arzneien ihre Abwehrkräfte dämpfen. Doch auch wenn sie die Medikamente nur über einen begrenzten Zeitraum nehmen, etwa nach einer Knochenmarkspende, treibt das die Krebsgefahr massiv in die Höhe: Sie liegt auch bei diesen Patienten mindestens doppelt so hoch wie in der übrigen Bevölkerung,

berichtete die amerikanische Gesundheitsbehörde NIH.

[Lena Ruppert]

Die Nieren bei Männern und Frauen sind anders, das ist wissenschaftlich belegt. Es ist erwiesen, dass weibliche Spendernieren bei Männern nicht so gut arbeiten und dass Frauen ein höheres Risiko haben, eine männliche Spenderniere abzustoßen. Wissenschaftler aus Basel und Heidelberg forderten darum 2008, dass in Zukunft das Geschlecht bei der Zuteilung von Spenderorganen mehr berücksichtigt werden soll.

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-01/deutsche-stiftung-organtransplantation-organspende-anstieg

ZEIT ONLINE

[Josephina Maier]

Gut belegt war bisher nur der umgekehrte Weg: dass Krebs auf der Grundlage eines geschwächten Abwehrsystems entsteht. Wenn man beispielsweise nach einer Organtransplantation die Immunfunktionen mit Medikamenten unterdrücken müsse, sagt Hemminki, explodiere das Risiko für bösartige Tumoren geradezu.

Womöglich sind Ursache und Wirkung bei verschiedenen Krebsarten auch unterschiedlich gelagert. Sicher ist, dass die Wechselwirkungen zwischen Immunsystem

und Tumorzellen entscheidend sind für unser Wohlergehen.

Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn

und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass

der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden. Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch

per Flugzeug ausgeflogen.

Spenden nach dem Tod

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November 2012 gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird regelmäßig angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.

Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft

lässt sich auch einschränken:

Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss

dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.

Spenden im Leben

Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz regelt auch Organspenden während des Lebens. Auch nach der Reform von 2012 gilt: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden. Jeder Lebenspender hat aber heute einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachsorge, Rehabilitation sowie Krankengeld.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen wurden die Kontrollen verschärft.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

 

[Zeit-Online]

Hirntod

Was bedeutet hirntot?

Der Hirntod tritt ein, wenn die Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Das Gehirn ist abhängig von einer kontinuierlichen Blutzufuhr, weil es große Mengen Sauerstoff braucht. Wird diese Zufuhr unterbrochen, nimmt das Gehirn binnen Minuten schwere Schäden. Diese reichen bis hin zum vollständigen Ausfall aller Hirnfunktionen. Nach einer bestimmten Zeit gelten diese als irreversibel, dann ist ein Mensch hirntot.

Wie stellt man den Hirntod fest?

Zwei erfahrene Ärzte, einer davon Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Berufserfahrung, stellen den Hirntod unabhängig voneinander fest. Sie dürfen mit der Transplantation nichts zu tun haben und keine Weisung von den transplantierenden Ärztinnen oder Ärzten entgegennehmen. Zunächst muss ein guter Grund für den Hirntod identifiziert werden, eine große Hirnblutung beispielsweise oder eine Reanimation sowie andere Diagnosen, wie etwa Vergiftungen, ausgeschlossen werden.

Dann werden die Hirnstammreflexe, wie der Husten- und Würgereflex, geprüft. Der Hirnstamm ist der Teil des Gehirns, in dem lebenswichtige Hirnzentren wie das Atemzentrum, das Kreislaufzentrum und das Wachzentrum sitzen. Alle Hirnstammreflexe müssen ausgefallen sein. Das bedeutet auch: Der Patient atmet nicht mehr selbstständig, sondern muss dauerbeatmet werden.

Die Tests werden nach 12 bis 72 Stunden wiederholt. Damit wird die Unumkehrbarkeit bewiesen. Außerdem werden noch einmal die Hirnströme mit dem EEG abgeleitet. Das EEG liest die Aktivität und Kommunikation verschiedener Hirnareale als elektrische Potenziale auf der Kopfhaut ab. Ist ein Mensch hirntot, zeigen sich im EEG Nulllinien, alle elektrische Aktivität ist erloschen.

Die Feststellung des Hirntods folgt dem Deutschen Transplantationsgesetz und der Richtlinie der Bundesärztekammer.

 

[Rosina Sonnanschmidt]

Einige Gedanken zur Organspende

Eine Organentnahme muss in der 1en o. spätestens der 2en Sterbephase durchgeführt werden, weil die Durchblutung der Organe noch optimal sein muss.

Der Organspender verzichtet somit auf ein Sterben in Ruhe und auf ein Sterben in Begleitung und Liebe.

Nach Möglichkeit sollte vor der Organentnahme medial o. kinesiologisch Kontakt aufgenommen werden, um zu fragen, ob der Sterbende bereit ist, ein Organ zu opfern, damit ein anderes Lebewesen leben kann. Damit hat der Sterbende die Wahl der freien Entscheidung, der Chirurg hat die Möglichkeit, dem Organspender zu danken/seinen Segen zu erbitten und der Organempfänger hat die Möglichkeit, sich zu bedanken und den ungeheuren Wert der Transaktion zu erkennen.

Die Erfahrung zeigt, dass Dankesrituale des Organempfängers dazu dienen, Frieden mit dem Bewusstsein des Verstorbenen zu schließen und die Transplantationserfolge erheblich erhöhten.

 

[Hinrich Baumgart]

These thoughts were written down after a conversation with Dr. T. Schietzel, nephrologist, at Herdecke Community Hospital.

Referring to the question raised in the Michaelmas 1993 issue of the Circular Letter (No. 1), an attempt is made to consider, first of all, the general medical thinking

and then R. S.'s statements based on the

science of the spirit to help us gain a deeper understanding of the problems involved.

Before addressing the implications of transplantation for both donor and recipient, we need to consider what lies behind the term "organ donation."

Terms used in transplantation medicine such as 'cadaver kidney' suggest that the organ in question comes from a dead body. Yet organs taken from dead bodies as

we know them in the world of medicine are not at all suitable as donor organs, for they are biologically dead and cannot resume their functions.

Concepts such as 'cadaver' or 'dead body' clearly have different meanings in different fields of medicine. If we follow this up, we find that the organs are removed

from someone who is not biologically dead but brain dead, for the organs must still be vital if they are to be of any use to the recipient. This is absolutely essential

for transplantation but needs ethical justification if the dignity of the human being and the right to physical integrity are to be preserved.

In 1968, a conference was held at Harvard University where physicians, legal experts and ethicists sought to solve the problem by equating brain death with the death of the individual. Transplantation was thus legitimized, but the actual issue has not been dealt with, as Johannes Hoff and Juergen in den Schnitten have shown in reports published in “Die Zeit” Tot? (dead?). Die Zeit 47,13 November 1992, and Organspende – nur über meine Leiche (organ donation - over my dead body). Die Zeit, 7,12 February 199

in a German weekly.

Defining the moment of brain death as the time of death of the individual means that people are declared dead when still in the process of dying. Most organ systems

are still vital at the time. They only die off gradually, growth of nails and hair being the last to cease. Only then is a person biologically dead = a corpse.

A large part of the dying process is therefore considered to lie outside the sphere of life and occur in the 'corpse'. It thus appears to be ethically and morally

justifiable to remove an organ from someone who, in fact, is still alive simply by considering the person to be dead once brain death has occurred. Death is a condition,

however, never a process.

After these introductory considerations concerning die legal and moral situation in transplantation medicine, I shall now turn to the potential implications of organ

removal for the donor. As we have seen, the organs are taken not from a corpse but from human beings on their irreversible journey into death. It is important to hold

onto this distinction in view of what follows. If the organs were really taken from corpses, it might well be that organ removal holds no significance for the donors.

The corpse is subject only to physical laws, which cause the inevitable decomposition. Post mortems and organ removal merely accelerate this natural process.

Organs are, however, removed from the dying, with the four aspects of the human being still active in their vital processes. We have to ask how much is also removed

of the vital forces that create and maintain the organ. One possible consequence would be that the individual loses part of the ether body which is responsible for

creating the panorama of life during the first days after death. If we assume the process to take place, organ removal would signify a loss or sacrifice made by the donor.

But do people know they are making a sacrifice when signing a donor card, for example, especially as the circumstances of organ removal are wrongly represented by terms such as 'cadaver kidney?' If the sacrifice is made in full awareness of the implications, it assumes a totally different meaning. It is evidently our duty as physicians to make people aware of the situation so that a free choice may be made.

This is no longer possible when someone is brain dead. The fact that a donor card has been signed merely solves the legal problem, for at me time in question we do

not know the circumstances under which the card was signed.

The situation is completely different if a living person - a relative, for instance - donates the organ. We then have the opportunity and, indeed, the duty to put the

donor fully in the picture, enabling him or her to make an independent decision. People who will have only one kidney after making the donation will be fully aware?

of what they are doing in this case and will be reminded of this for the rest of their lives. Another advantage is that the physician gets to know donor and recipient

before the transplantation and will be responsible for their postoperative care.

What can be said about the situation of the recipient? The first question to ask oneself is what would be the significance of the destructive restructuring of an organ

to the point where it is no longer able to perform its function in the medical sense and has to be replaced if the patient is to go on living? Aspects of this are

discussed in two lectures by R.S where he speaks of organs being destroyed for karmic reasons 'by the benevolent powers', giving me person concerned a chance to

deal with the causes of the disease and thus creating an opportunity for further development. Transplantation intervenes in this process of interaction between the

human being and the hierarchies. Transplantation does not discover and deal with the cause of pathologic organ destruction as is evident, for instance, from the fact

that the renal disease may also manifest in the transplant.

Patients must out of necessity be immunosuppressed. The immune system enables us to maintain our boundaries against the environment and exist as individual

entities. It may thus be seen as a function of the ego organization. Medication prevents the ego organization from intervening at this level. The question as to how far

this also disrupts or inhibits the ego organization in other areas will be left open for the moment.

A transplanted organ is also a denervated organ. The body-bound astral body is no longer able to perform its regulatory function via the autonomic nervous system.

Massive intervention clearly occurs in the biography, and we have to ask ourselves if this serves the individual's higher purpose in life. To what extent do

transplantation and postoperative medication interfere with karma? What are the consequences for all involved? In spite of this, all of us no doubt find it difficult if

not impossible to let a patient die in terminal renal failure without doing everything possible. A tentative idea may prove helpful in this situation.

Would it not be possible for someone to make a deliberate sacrifice in the Christian and Michaelic sense by donating an organ to another person whose

corresponding organ has been destroyed for karmic reasons? This would give recipients another opportunity to work on their mission in the present life. It would

then be the physician's responsibility to ensure that the sacrifice is freely made and genuinely appreciated and used by the recipient to deal with karma.

The physician would be a mercurial mediator between donor and recipient- a tremendous responsibility.

                       

             [Dr. Paolo Bavastro, Stuttgart]

            Das Transplantationsgesetz ist 1997 verabschiedet worden. Es sollte zwei Dinge bewirken: Rechtssicherheit und ein Zuwachs an gespendeten Organen.

Nachfolgend ein Beitrag zur KAO-Tagung: Zehn Jahre Transplantationsgesetz - Wie sehen Kritiker von damals die Situation heute? am 01.12.2007 in Bonn.

Organspende: Kein Ende der ethischen Diskussion

Eine gewisse Rechtssicherheit ist eingetreten, auch wenn das Gesetz an einigen Stellen sehr "phantasievoll" ausgelegt wird. So wird meist behauptet, die

Informationslösung sei im Gesetz verankert: diese gilt jedoch als dritte Stufe, nach der engen Zustimmung und nach der erweiterten Zustimmung. Die Angehörigen

sind nach der Feststellung des "Hirntodes" zu befragen, nicht vorher. Lebendspende darf nur unter Verwandten oder eng befreundeten Menschen stattfinden, eine

Cross-Over-Spende zwischen Menschen die sich vorher noch nicht kannten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der "Hirntod" muss von zwei Ärzten festgestellt werden,

unabhängig von einander; diese dürfen mit dem Vorgang der Transplantation nichts zu tun haben. Wie unabhängig sind sie, wenn diese Ärzte von der Stiftung

Organtransplantation (DSO) entsandt und bezahlt werden? Die Aufgabe der DSO ist es gerade, den gesamten Vorgang der Organtransplantation zu koordinieren und 

zu organisieren!

Wir sehen, hier wäre Redlichkeit geboten.

Die Spendenbereitschaft hat sich kaum erhöht, es herrscht immer noch ein erheblicher "Organmangel". Woran liegt das? Sicherlich am Mangel an Vertrauen, das

nicht erhöht wird durch unredliche Konstruktionen und Umdefinitionen. Es beginnt mit der Sprache: in letzter Zeit wird die Redewendung verwendet, es würde etwa

3 Patienten pro Tag am Organmangel sterben. Die Patienten sterben an ihrer Grunderkrankung! Kleine Unredlichkeiten im Gebrauch von Begrifflichkeiten schaffen

Misstrauen. Der Druck, der durch die langen Wartelisten entsteht, gibt keine Rechtfertigung für unredliche Konstruktionen, die zu mehr Spender-Organe führen

sollen.

Die schwierigsten Probleme - die "Hirntod" Definition, wann der Mensch tatsächlich Tod ist, sowie die Modalitäten der Zustimmung - sind im Gesetz

unbefriedigend gelöst. Die Diskussion ist in den letzten 10 Jahren kaum weitergekommen. Zynische Vorschläge des Nationalen Ethikrates erhöhen das Misstrauen in 

der Bevölkerung noch mehr. Dieser hatte vorgeschlagen, die Widerspruchslösung einzuführen: wer nicht widerspricht, ist Organspender, also wer schweigt ist dafür,

dass man ihm Organe entnehmen darf. Diese Lösung rechnet bewusst mit der Trägheit der Menschen, sich bei einer so schwierigen Materie nicht entscheiden zu wollen

oder zu können - sie stellt eine Nötigung dar. Mit einer Gesellschaft freier und mündiger Bürger ist eine solche Lösung nicht kompatibel.

In den letzten 40-50 Jahren hat die Transplantationsmedizin eindrucksvolle Fortschritte gemacht: betrachten wir die Einzelschicksale der transplantierten Patienten,

so handelt es sich in den allermeisten Fällen um eine Verbesserung der Lebensqualität, bis hin zu "fast normalen" Lebensweisen: gesund sind Transplantierte nicht, sie

sind chronisch Kranke, die ein Leben lang Medikamente einnehmen müssen und in strenger ärztliche Überwachung bleiben. Das Können der Transplantationsmedizin

verlangt dennoch Respekt!

Das Hauptproblem stellt die Unterdrückung des Immunsystems dar, um Organabstoßungen zu verhindern; Infektanfälligkeit und eine erhöhte Tumorrate sind die

Folgen; die Zahl der notwendigen Retransplantationen wegen Transplantatversagen liegt bei etwa 20%.

Die Erfolge dieser Medizin, die Dankbarkeit der transplantierten Patienten, der Stolz oder die Befriedigung der transplantierenden Ärzte berechtigen uns aber

keineswegs, Probleme zu übergehen, zu verschweigen oder beiseite zu schieben. Schließlich ist Transplantation nur nach Organspende möglich - Organspende kann

nur nach höchstpersönlicher individueller Einwilligung erfolgen, sonst würden wir nicht von Spende sprechen! Kein dritter kann an meiner statt mein "Eigentum",

meine Organe spenden! Die erweiterte Zustimmungslösung ( die Angehörigen sollen entscheiden ) ist nicht zu vertreten. Prof. Tröndle hat es einmal so formuliert:

"menschliche Organe sind nicht sozialpflichtig", es existiert also keine Pflicht, Organe spenden zu müssen, aus Solidarität oder anderen Gründen!

Letztendlich ist es nur recht und billig und eigentlich selbstverständlich, das gleiche individuelle Entscheidungsrecht, das jedem Empfänger zugebilligt wird, auch dem

potenziellen Spender zuzugestehen.

 

Fremdnütziges Arzt-Patienten-Verhältnis

Im Folgenden sollen 3 ethische Gründe erläutert werden, die die "für Tod Erklärung" des "Hirntodkozeptes" in Frage stellen - die Unvertretbarkeit dieses Konzeptes

verdeutlichen.

Wir sprechen im Medizinrecht von Heilauftrag (2): der Arzt hat sich im Sinne der Fürsorgepflicht (3) um diesen ihm anvertrauten Patienten zu kümmern.

Im Verhältnis Arzt-Patient ( Patient als Spender ) ändert sich aber diese Figur mit der Feststellung des Hirnversagens: es wird eine fremdnützige Situation! Der Patient

wird weiterbehandelt - eine Leiche kann hingegen nicht weiterbehandelt werden! - um Organe zugunsten eines anonymen Dritten entnehmen zu können.

"Denn fremdnützige medizinische Eingriffe in den Körper eines anderen setzten nach vorausgegangener Selbstbestimmungsaufklärung des Betroffenen stetes eine

höchstpersönliche Einwilligung voraus". Diese fremdnützige Instrumentalisierung, die dadurch eintretende Verdinglichung des Sterbenden, ist mit der Verfassung der

Bundesrepublik nicht kompatibel.

Eine stellvertretende Einwilligung durch Dritte (selbst enge Angehörige) ist in einem so sensiblen Bereich selbstredend nicht möglich, wollen wir die Begriffe

Autonomie und Selbstbestimmung nicht zu leeren Worthülsen verkommen lassen.

Gerade die Wendung von der individuellen Zuwendung (Fürsorgepflicht) zu Fremdnützigkeit nach Feststellung des Hirnversagens verdeutlicht das ethische Problem.

Die Spender sind das "schwächste" Glied: sie haben keine Interessenvertretung! Selbst eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt, mit der

Begründung, nur der unmittelbar betroffene könne eine Klage erheben. Wie absurd und zynisch eine solche Begründung ist, wird deutlich wenn man sich

vergegenwärtigt, dass ein Mensch im Hirnversagen - oder "Hirntod" - ein bewusstloser ist, der per Definitionem nicht klagen kann!!!

Nur die Belange des Empfängers in den Vordergrund zu stellen und dabei die des Spenders weg zu definieren, ist zumindest einseitig.

In der Medizinethik gilt es heute als nicht angebracht, einen Patienten weiterzubehandeln, wenn seine Prognose sicher infaust ist - erst recht gegen den Willen oder den

mutmaßlichen Willen des Betroffenen. Man diskutiert dann die Berechtigung zur Therapiereduktion oder zum Therapieabbruch. In dem "Hirntod-Konstrukt" wird der

für Tod erklärte, also streng genommen eine Leiche, weiterbehandelt: wo ist die medizinisch-ethische Rechtfertigung?

Selbst wenn man folgende Argumentation folgt: allein der Wille des Patienten ist Maßstab allen ärztlichen Handelns, nicht das Wohl oder die Fürsorge - selbst dann

stellt sich die Frage nach der Berechtigung, einen "für-Tod-erklärten" Menschen, also eine Leiche, weiter zu behandeln, zu beatmen, auch ohne seine ausdrückliche

 Einwilligung.

 

Die Phänomenologie des Patienten im Hirnversagen ist Ausgangspunkt jeglicher Betrachtung - Schlussfolgerungen kommen erst danach: " Denn der Mensch verliert

sein Leben nicht aufgrund einer Definition"!

Zu Beginn möchte ich einige Grundphänomene des Lebens schildern, wie sie von den Befürwortern des sogenannten "Hirntodes" als Tod des Menschen selber

beschrieben werden.

[Hinrichsen]

Atmung, Kreislauf, Stoffwechsel sowie humorale, hormonale und nervöse Regelkreise als Lebenserscheinungen bestimmen das Leben, darunter auch das

Aufrechterhalten eines inneren Milieus entgegen der Außenwelt. Integrative Lebensfunktionen gehen vom zentralen Nervensystem aus, aber ebenso vom

Herzkreislaufsystem, vom Immunsystem, vom Hormonsystem sowie vom vegetativen Nervensystem aus. Schließlich ist die Entwicklung eines Embryos eine der

kompliziertesten integrativen Leistungen die wir kennen, nicht vom zentralen Nervensystem gesteuert!! Die Reizbarkeit, die Reaktionsfähigkeit sind Fähigkeiten,

die das Leben mitbestimmen: beim Menschen kommt die Reflexivität, das Erkennen, die innere Dimensionierung, die Innerlichkeit dazu. Dadurch kann der Mensch

die Grenzen, die Gesetze und die Bedingtheit des Materiellen teilweise aufheben.

Das setzt den Entwicklungsgedanken voraus; wir richten also dabei den Blick nicht nur auf das aktuelle Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Fähigkeiten, sondern

auch auf das Sein, auf das Zukünftige, auf das Sein-Können, auf das Werden: letztlich ist dieser Gedanke entscheidender Inhalt des Würdebegriffes unseres

Grundgesetztes. Fixiert sich der Blick ausschließlich auf fehlende Funktionen eines Menschen, so verlassen wir sehr schnell den Boden des Grundgesetztes.

Die Sprache hat eine tiefe Bedeutung, die Beachtung erfordert: wenn ebenso wichtige Funktionen ausfallen, wie beispielsweise Niere oder Leber, so sprechen wir von

Nierenversagen oder Leberversagen, nicht aber von "Nierentod" oder "Lebertod". Die Tatsache, dass Menschen "nur" dank eines "Apparates" am Leben bleiben - im

Falle der Niere die Dialyse, im falle der Lunge die Beatmung - berechtigt noch lange nicht von einem Tod zu sprechen. Warum gilt der Satz: "dialysierter Nierentoter"

unwidersprochen als absurd, während der andere Satz: "beatmeter Hirntoter" unbestraft verwendet wird - und sogar als "Beweis" für den Tod des Patienten gilt ?

Der Ausfall einer Funktion und den möglichen maschinellen "Ersatz" sagen nur etwas aus über den Schweregrad der Erkrankung!

Betrachten wir nun einen sogenannten "Hirntoten", wie wir ihn phänomenologisch auf einer Intensivstation wahrnehmen. In Analogie zum medizinischen

Sprachgebrauch ( z.B. Nierenversagen ) wollen wir korrekterweise vom irreversiblen Hirnversagen sprechen.

Durch vielfältige Ursachen ( Unfall, Gehirnblutung, Operation, nicht erfolgreiche Wiederbelebungsmaßnahmen ) kann das gesamte Gehirn ( Groß-, Klein- und

Stammhirn ) unwiederbringlich zerstört werden; dieser Zustand entwickelt sich innerhalb von Stunden oder Tagen zum Vollbild der Erkrankung. Das Gehirn erträgt im

Unterschied zu anderen Organen im Körper nur wenige Minuten die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr. Wir stellen nicht das Hirnversagen fest und behandeln dann,

sondern wir müssen einen schwerkranken Patienten behandeln und können trotz Behandlung das Auftreten des Hirnversagens nicht immer verhindern.

Der Patient im Hirnversagen ist ein bewusstloser, tief komatöser beatmeter Patient, da das gesamte Gehirn unwiederbringlich zerstört ist; eine medikamentöse

Sedierung ist nicht notwendig. Reflexe, die an eine intakte Gehirnfunktion gebunden sind, sind erloschen: so z.B. Lid- und Kornealreflexe. Die Pupillen reagieren nicht

mehr auf Lichtreize. Der Hustenreflex ist erloschen. Schutzreflexe auf Schmerzreize sind nicht zu provozieren.

Reflexe aber, die auf ein intaktes Rückenmark angewiesen sind (spinale Reflexe) sind noch vorhanden: so z.B. der Patellarsehnenreflex am Knie oder die Erektion.

"Auch nach Eintreten des "Hirntodes" können spontan oder als Reaktion auf äußere Reize noch Bewegungen der Extremitäten auftreten"; dies wird auch, in einer

besonderen Art des Bewegungsablaufes, als Lazarus-Zeichen ( eine Art reflexartige Umarmung ) bezeichnet: "Ein solcher Befund findet sich bei bis zu 75% aller

Hirntoten". Reflexe sind Phänomene, die zur Reagibilität eines Lebewesens gehören; sie sind eindeutig den Lebenserscheinungen zuzurechnen. Ein Toter, eine Leiche

also, hat keine Reflexe!! Ein erstaunliches Argumentationsmuster der Befürworter der "für-Tod-Erklärung" lautet: es sind nur Reflexe, daher ist der Mensch tot.

Die "Logik" dieser Argumentation bleibt ein Geheimnis dieser Vertreter der "Ethik des Wegdefinierens".

Solche kranke Menschen zeigen weitere Lebensvorgänge: innere Atmung (Gasaustausch zwischen Blut und Gewebe), Blutdruck, spontane Herztätigkeit, Temperatur,

Ausscheidungen, Stoffwechselvorgänge sowie Hormonausschüttungen und -bildungen, Blutbildung und Gerinnung. Falsch ernährt, können diese Patienten Durchfall

oder Verstopfung entwickeln, diese Patienten sind impfbar, sie sind also in der Lage Antikörper zu bilden. Diese Kranken können unkoordinierte vegetative

Reaktionen zeigen, wie Hautrötungen, Schwitzen und Kontraktionen von Muskelgruppen: diese Phänomene beschreibt die Biologie korrekterweise als zum Leben

gehörig. Wie gravierend solche Funktionen gestört sind, sagt über den Schweregrad der Erkrankung etwas aus: ein schwerst kranker, ein sterbender ist aber

phänomenologisch ein Patient, nicht bereits ein Toter.

Eine Arbeit zeigt bei Patienten, die die Kriterien des sogenannten "Hirntodes" erfüllen - die also tot sein sollen - vegetative Lebenszeichen; das vegetative

Nervensystem des Menschen steuert vom Willen unabhängige innere Lebensvorgänge, wie beispielsweise Puls, Blutdruck, Drüsentätigkeit, Darmtätigkeit, vielfältige

 

Funktionen der inneren Organe.

Werden solche "Hirntote" einer Operation unterzogen, um ihnen Organe zur Transplantation zu entnehmen, so zeigen sie vegetative Reaktionen, die jeder Mensch

unter Operationsbedingungen auch zeigt: beginnt die Operation zur Organentnahme (in Narkose oder Teilnarkose - und das bei einem Toten?), so bewirkt der

Hautschnitt des Chirurgen einen unbewusst erlebten Schmerz. Dadurch werden der Puls beschleunigt, der Blutdruck deutlich erhöht, die Ausschüttung der

"Stresshormone" wird um eine vielfaches gesteigert, die Muskulatur wird angespannt.

Solche Reaktionen und vegetative Äußerungen gehören phänomenologisch eindeutig zum Leben - ein Toter, eine Leiche zeigt solche Reaktionen nicht! Obwohl die

Patienten dieser Arbeiten vor der Operation, vor der Narkose für "Hirntod", also für tot erklärt worden waren, wurde gleichsam als psychischer Lapsus das Kreuz

Als Zeichen des Todes erst nach der Organentnahme eingetragen - Freud lässt doch grüßen... Sollen Menschen, die eine Narkose benötigen, und die trotz Narkose solche Lebenserscheinungen zeigen, tot sein? Es ist eine absurde Vorstellung!!!

Um einige dieser Lebenserscheinungen eines sterbenden Patienten teilweise auszuschalten, werden die Organe unter Teil- oder Vollnarkose, oder auch "nur" unter

Ausschaltung der Muskelreflexe entnommen - obwohl "Hirntote" tot sein sollen!!

Menschen im Hirnversagen sind schwerstkranke, sterbende. Ein Patient lässt sich beatmen: die Beatmungsmaschine macht letztlich nichts anderes, als die

Sauerstoffreiche Luft in die Lunge zu pumpen. Der Gasaustausch zwischen Gewebe und Gefäße ( die innere Atmung ) geschieht ohne äußere Hilfe; das Ausatmen

geschieht ebenso spontan, da es von der Elastizität des Lungengewebes abhängt.

Ein Toter, eine Leiche lässt sich allenfalls aufblasen, aber niemals beatmen!!

Die Behandlungen von Patientinnen im Hirnversagen, die schwanger waren, in der Filderklinik 1991 (Geburt eines heute gesunden Kindes) und in Erlangen 1992

(Spontanabortus), beweisen geradezu, dass solche Patientinnen zwar schwer kranke, aber lebende Menschen sind (19, 20). Beide Patientinnen erfüllten die "Hirntod-

Kriterien" in der damaligen gültigen, von der Bundesärztekammer herausgegebenen Fassung. Dieser Tatbestand ist bereits mehrfach veröffentlicht worden.

Es werden verschiedene Strategien angewandt, um die Tatsachen zu verdrehen - frei nach dem Motto: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Der damalige Minister

Seehofer leugnete im Bundestag den Zustand des "Hirntodes" bei der von mir behandelten Patientin; eine andere Strategie besteht darin, den Menschen, der

wissenschaftliche Tatsachen veröffentlicht oder schildert als inkompetent und unfähig darzustellen. Nach der TV-Sendung "Menschen bei Maischberger" am 3.4.07

unterstellte mir Herr Kirste, Chef der Deutschen Stiftung Organtransplantation, die Patientin sei damals nicht "Hirntod" gewesen, denn eine Kommission hätte kein

0-Linien EEG festgestellt. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass keine Kommission die Unterlagen geprüft hat - es war einfach ein Versuch, Inkompetenz zu

unterstellen. Wenn es gar nicht anders geht, wenn Argumente fehlen, wird in den Raum gestellt, meine Position (der "Hirntod" sei nicht der Tod des Menschen) sei

eine Minderheitenposition. Ethische, biologische und phänomenologische Fragen haben mit demokratischen Mehrheiten oder Minderheiten nichts zu tun - es handelt

sich um eine Frage der wissenschaftlichen Aufrichtigkeit. Wer so argumentiert versucht durch Arroganz Machtfragen für sich zu entscheiden.

Wenn der sogenannte "Hirntod" der Tod des Menschen wäre, so wären diese Patientinnen Verstorbene, also Leichen gewesen. Eine Formulierung (diese Patientinnen

seien lediglich ein "beatmeter Uterus" gewesen - ein Uterus lässt sich nicht beatmen!!) zeigt mit welchen absurden und unsinnigen Argumenten die

phänomenologische Realität geleugnet wird. In einer Leiche kann sich aber ein Embryo nicht bis zur Lebensfähigkeit entwickeln; dies beweist, dass diese Patientinnen

trotz Erfüllung der damals gültigen Kriterien des "Hirntodes" nicht tot waren; wo noch solche physiologischen Funktionen stattfinden, ist Leben! Dieser Tatbestand

muss dazu führen, wollen wir die gebotene wissenschaftliche Redlichkeit nicht verlassen, dass die Kriterien und das Konzept des "Hirntodes" als Tod des Menschen

dringend überdacht werden müssen.

Diese Unredlichkeit, die der Bürger unbewusst spürt, ist der Grund, weshalb die meisten Menschen skeptisch gegenüber der Transplantationsmedizin sind und bleiben

werden.

Es liegt eine fatale Verwechselung vor zwischen Bewusstsein und Leben: Wach-rationales-gegenständliches Bewusstsein ist erloschen, Leben ist hingegen noch

vorhanden! Man spricht irrsinnigerweise von "Lebensfähigen Organen eines Toten" - absurder kann das "Hirntod-Konstrukt" nicht formuliert werden!! Dürfen wir aber

aus der Tatsache, dass solche Patienten keine bewussten Äußerungen mehr haben, schließen, dass sie gar keine Bewusstseinsform, keine wie auch immer geartete

Wahrnehmung mehr haben? Die reichlich vorhandene Literatur zu Nah-Tod-Erfahrungen sollte uns sehr vorsichtig und bescheiden stimmen!

 

Kennzeichen des Lebens

Wir haben gesehen, dass Lebenserscheinungen, die von Befürwortern des "Hirntodes" als Tod des Menschen selbst genannt werden, bei solchen Menschen im

Hirnversagen vorhanden sind. Oft werden sogar diese Lebenserscheinungen als Beweis des bereits eingetretenen Todes angeführt - die Logik solcher Gedankenschritte

wird nicht hinterfragt.

Ich möchte die Frage von einer anderen Seite beleuchten: hören wir dazu Ausführungen eines Physikers. E. Schrödinger, der Vater der Quantenmechanik, hatte 1944

die Frage gestellt "Wie lassen sich die Vorgänge in Raum und Zeit, welche innerhalb der räumlichen Begrenzung eines lebenden Organismus vor sich gehen, durch die

Physik und die Chemie erklären?" "Was ist das Kennzeichen des Lebens?" Seine Antwort: "Wenn es fortwährend etwas tut, sich bewegt, mit der Umwelt Stoffliches

austauscht usw. und zwar während eines viel längeren Zeit, als wir unter gleichen Bedingungen von einem unbelebten Stück Materie erwarten, dass es in Bewegung

bleibe. Damit verschwindet die ganze Körperhaftigkeit, und übrig bleibt ein totes, träges Stück Materie... Der Physiker nennt dies den thermo-dynamischen

Gleichgewichtszustand oder den Zustand maximaler Entropie" Das "Kennzeichen des Lebens" sei der Widerstand, den es dem Niedergang entgegensetzt - nicht seine

Fähigkeit, sich zu reproduzieren, zu wachsen, sich zu entwickeln, sondern dass es in der Lage ist, für eine so lange Zeit "in Bewegung zu bleiben". Der Kunstgriff, den

Tod des Individuums abzuwehren, liegt nach Schrödinger in der "eigentümlichen Anordnung der Moleküle, für die die gewöhnlichen Gesetze der Physik nicht gelten",

begründete. Solange ein Mensch, ein Organismus lebt, gelten für ihn die gewöhnlichen Gesetze der Physik nicht; er entzieht sich dem Zerfall, er befreit sich von der

Entropie, er entzieht sich dem Gleichgewicht mit der Umgebung: Erst im Tod, nach "Abschluss" des Sterbeprozesses gelten die Gesetze der Physik, der Entropie:

Der Organismus zerfällt, die Organe lösen sich auf, ein thermodynamisches Gleichgewicht wird angestrebt.

Nach dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, also unter rein physikalischen Betrachtungen, ist der Mensch im Hirnversagen ein Lebender! Wir können Organe

eines Menschen im Hirnversagen deshalb funktionsfähig transplantieren, weil sich ein solcher Spender noch nicht dem Zustand der Entropie "verfallen" ist, also noch

lebt!

Halten wir also an dieser Stelle in aller Deutlichkeit fest: Es handelt sich bei den sogenannten "Hirntoten" biologisch, phänomenologisch, physikalisch und nicht

zuletzt sprachlich um lebende Menschen! Es sind schwerstkranke, sterbende Menschen, ein Sterbender ist aber ein noch lebender Mensch. Der Zustand ist medizinisch

korrekt zu beschreiben als irreversibles, nekrotisierendes Ganzhirnversagen: diese Patienten sterben trotz intensiv-medizinischer Behandlung in Stunden oder Tagen.

Das Wort "Hirntod" dagegen suggeriert fälschlicherweise die Gebundenheit des Todes an das nicht mehr Funktionieren des Gehirns, es beschränkt sich auf das Defekte

- es ist keine neutrale Wortschöpfung. Ist der Begriff aus dem Grund gewählt worden, um einen komplizierten Vorgang suggestiv zu vereinfachen, um mehr Organe zu

bekommen?

Die Kriterien die vorhanden sein müssen, wenn nach einer Leichenschau der Tod festgestellt wird, sind auch andere als bei dem "Hirntod" - soll es zwei Arten von Tod

geben?

Als Erkrankung ( Hirnversagen ) ist dieser Zustand unstrittig: strittig - und dies ist keineswegs eine reine akademische, verbale Diskussion, sondern eine Deutung von

großer moralischer und ethischer Tragweite - die Gleichsetzung dieses Zustandes mit dem Tod des Menschen. Es handelt sich keineswegs um den naturwissenschaftlich erwiesenen Tod des Menschen; es ist vielmehr eine Setzung (s. unten ), die bio-logisch ein Un-Sinn, logisch-philosophisch nicht zu rechtfertigen ist; sie wurde gegen biologische Evidenz postuliert: sie ist allenfalls ein "oberflächlicher und zerbrechlicher Konsensus". Ein Mensch im Hirnversagen ist phänomenologisch zweifelsohne ein Sterbender, also ein noch Lebender: "Sicher, es ist gerade dieses viele Leben, das sie (die Hirntoten) zu so gewünschten Spendern macht". Smit von der Deutschen Stiftung Organtransplantation hat dies bei einer Diskussion in Fulda so formuliert: Diese Menschen ("Hirntote") hätten noch ein "Sammelsurium von Leben" - gerade dieses benötigt man, dann mit toten Organen kann man keine Transplantation durchführen.

Das Hirnversagen ist eine gravierende Zäsur (point of no return) im unwiederbringlichen Sterbeprozess; erst mit dem Tod des Organismus ist dieser Prozess

beendet, erst dann sind diese Patienten tot.

Dieser Tatbestand muss Ausgangspunkt sein für jede medizinische, ethische und rechtliche Reflexion über Organverpflanzung: einen Sterbenden im Hirnversagen (sogenannter "Hirntoter") deshalb für tot zu erklären, um bei Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine utilitaristische, willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Vorraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist.

Genau diese Setzung hat geschichtlich auch stattgefunden!

 

Die Für-Tot-Erklärung

Schon Bichat hatte 1800 vom Hirntod, "vom Einfluss des Hirntodes auf den allgemeinen Tod" gesprochen, von "der Verkettung der Erscheinungen des allgemeinen

Todes, die im Gehirn beginnt": Der Tod wird durch die künstliche Beatmung ( Schritt 3 ) aufgehalten. Der Hirntod war also für Bichat nicht der Tod des Menschen.

Heute wird aber dieser Autor so zitiert, als ob er bereits vom Hirntod im Sinne der Für-Tod-Erklärung gesprochen hätte.

1959 sprechen erstmalig Mollaret und Goulon vom Coma depassé, als eine Koma-Form von vielen. "Dieses Überleben (durch die Beatmung) nimmt in Wahrheit ein

Ende, wenn der Herzstillstand definitiv ist"(29). Heute wird auch diese Arbeit so zitiert, als ob Mollaret und Goulon mit dem Coma depassé den bereits eingetretenen

Tod des Menschen beschrieben hätten.

Im Dezember 1967 fand in Kapstadt die erste Herzverpflanzung statt, auch weil dort eine Regelung für die Entnahme des Herzens nicht existierte. Wie so oft in der

Geschichte, waren die Amerikaner nicht die ersten, sie wollten aber mithalten: es wurde daraufhin in USA eine Kommission eingesetzt, um die Vorraussetzungen der

Organentnahme zu suchen und zu finden. Diese Arbeit ist 1968 erschienen mit dem Untertitel: Report of the Ad Hoc Commiteé of the Harvard Medical School to

Examine the definition of Brain Death.

"Ad Hoc" bedeutet: zu diesem Zweck gebildet oder gemacht. In der englischen Umgangssprache wird ad hoc heute verwendet mit der Bedeutung "auf die Schnelle,

oberflächlich, ohne zu vertiefen". Also bereits im Untertitel ist die Zweckorientierung von den Autoren selbst festgelegt!

 

Die Arbeit beginnt mit den Sätzen:

"Unser primäres Anliegen ist, das irreversible Koma als neues Todeskriterium zu definieren. Es gibt zwei Gründe für den Bedarf an einer neuen Definition:

1. Der medizinische Fortschritt auf den Gebieten der Wiederbelebung und der Unterstützung lebenserhaltender Funktionen hat zu verstärkten Bemühungen geführt,

das Leben auch schwerstverletzter Menschen zu retten. Manchmal haben diese Bemühungen nur teilweise Erfolg. Das Ergebnis sind Individuen, deren Herz fortfährt

zu schlagen, während ihr Gehirn irreversibel zerstört ist. Eine schwere Last ruht auf den Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellektes erleiden, auf ihren

Familien, auf den Krankenhäusern und auf solche Patienten, die auf die von diesen komatösen Patienten belegten Krankenhausbetten angewiesen sind.

2. Obsolete Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen"

- soweit der erste Abschnitt, der Beginn dieser Arbeit.

Die Zweckgebundenheit der neuen Todesdefinition wird vom Commiteé selber beschrieben, nachdem die bisherigen Todeskriterien kurzerhand und ohne Begründung

für obsolet, also veraltet, deklariert werden. Viele Aussagen dieses Abschnittes sind schlicht falsch. Im zweiten Absatz dieser Arbeit wird die Intention weiter

verdeutlicht: Wenn die Eigenschaften zufriedenstellend definiert und in die Tat umgesetzt werden können, so "werden viele Probleme verschwinden, oder leichte zu

lösen sein". Hier wird überdeutlich eine "um zu" Ethik praktiziert, oder eine Ethik als "Serviceleistung", als "Servicedisziplin" in die Tat umgesetzt.

Am 20.6.1968 bei einer Podiumsdiskussion in Göttingen fielen folgende Sätze: " Sie wissen alle, dass man sich dazu entschlossen hat, wenigstens die meisten, den

Gehirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen... .Dann bestände also sozusagen allgemeine Einigkeit darüber, zumindest dahin zu tendieren, den Tod des

Gehirns als Tod des Menschen zu betrachten". Entschlossen... allgemeine Einigkeit... die meisten... gleichzusetzten... : also doch nicht naturwissenschaftlich erwiesen,

wie es die Bundesärztekammer immer behauptet!

Die Position der zwei großen Kirchen ist mehr als ambivalent: auf der einen Seite tun sie so, als ob die Konstruktion des "Hirntodes" als Tod des Menschen

wertneutral wäre: "Noch heute umschreibt er (der Hirntod) alleine das Krankheitsgeschehen ohne Bezug zu irgendwelchen Zwecken" - so geschichtsignorant können

die Kirchen gar nicht sein!! - um dann wenige Zeilen weiter unten selber sich zu widersprechen:

"Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen". Wie erklärt sich, dass die Autoren dieses Papiers diese doppelte Widersprüchlichkeit nicht

merken? Sie verfallen dann ins naiv-sentimentale Gerede, wenn sie schreiben, dass die Organspende ein "Zeichen der Nächstenliebe" sei - kein Wort zu den ungelösten

Problemen. Das Papier ist an Widersprüchlichkeiten nicht zu überbieten!

Im Zusammenhang mit der Arbeit von 1968 wird die Meinung des Papstes gerne referiert, der gesagt haben soll, dass "Hirntote" schon verstorbene Menschen seien.

Was hatte aber Papst Pius XII wirklich ausgeführt? "Doch lassen Überlegungen allgemeiner Art die Meinung zu, das menschliche Leben dauere so lange fort, als sich

seine lebenswichtigen Funktionen von sich aus oder auch mit Hilfe von künstlichen Mitteln bemerkbar machen". Der Papst vertritt hier keineswegs die Meinung,

dass der beatmete "Hirntote" bereits tot sei; er wird aber immer so zitiert, als ob er das behauptet hätte, als ob das die Haltung der katholischen Kirche sei.

Es gibt weitere hoch interessante Äußerungen von katholischer Seite, die phänomenologisch korrekt sind. Papst Johannes Paul II: "Wenn nur ein geringster Zweifel

besteht" gegenüber den Fragen, wann der Mensch tot sei, so appelliert der Papst an die Vorsicht und an den "Verzicht"; der Papst warnt die Ärzte vor "der Gefahr das

Leben eines Menschen zu beenden" - das Leben des Spenders. "Genauer gesagt existiert eine reale Wahrscheinlichkeit, dass das Leben, dessen Weiterleben durch die

Entnahme eines lebendigen Organs verhindert wird, das eines lebenden Menschen sei; der Respekt gegenüber dem menschlichen Leben verbietet es, dieses Leben

direkt oder positiv ( indirekt ?) zu opfern, und sei es zu Gunsten eines anderen Menschen, das von sich meinen würde, er sei privilegiert (der Empfänger).

Josef Kardinal Ratzinger, der heutige Papst, sagte 1991: "Diejenigen die durch Krankheit oder Unfall in ein irreversibles Koma fallen werden, werden oft getötet

werden, um die Nachfrage nach Organen zur Verpflanzung zu befriedigen". 1996 schreibt Kardinal Meisner: "Die Identifikation des Hirntodes mit dem Tod des

Menschen ist aus christlicher Sicht beim derzeitigen Stand der Debatte nicht mehr vertretbar: Der Mensch darf nicht auf seine Hirnfunktionen reduziert werden.

Weder kann man daher noch sagen, der Hirntod bedeute den Tod, noch ist er ein Todeszeichen. Er ist auch nicht der Todeszeitpunkt.

Alle Überlegungen zur Organspende haben daher davon auszugehen, dass ein Mensch, bei dem nach den Regeln der ärztlichen Kunst nur der Hirntod festgestellt

wurde, noch lebt. Freilich - und das ist für die weitere Beurteilung von wesentlicher Bedeutung - der hirntote Mensch ist ein irreversibel Sterbender, der mit Sicherheit

nie mehr zu Bewusstsein kommt und nie mehr selbständig atmen wird. Daher ist eine künstliche Verlängerung dieses Sterbens mit allen technischen Mitteln nicht

geboten - es sei denn, der Betreffende hatte den Willen geäußert, dass ihm vor dem Abstellen der Apparate noch Organe entnommen werden sollen. Der Tod als Folge

des Hirntodes tritt dann verspätet ein. Zu keinem Zeitpunkt wird hier also getötet.

(Hier findet ein logischer Sprung statt !) Organspende bleibt möglich und kann Akt hoher christlicher Nächstenliebe sein. Bei der Frage, unter welchen

Vorraussetzungen Organe entnommen werden dürfen, ist also zu berücksichtigen, dass es sich beim hirntoten Menschen nicht um eine Leiche handelt").

Also: Hirnversagen ist nicht gleich tot; Organentnahme nur im Sinne der engen Zustimmung möglich. Logische Brüche sind nicht zu übersehen. Kardinal Lehmann

widerspricht sich im Jahre 2005: "So haben wir damals bei der Erklärung "Organtransplantation" jede platte und banale Identifikation abgelehnt, dafür aber die Formel

gebraucht, dass der Hirntod ein "reales Zeichen des Todes" ist" Wenn der Hirntod nicht dem Tod gleichgesetzt wird "würde im Extremfall eine Organentnahme als

aktive Tötung verstanden werden können, was selbstverständlich niemand will und auch rechtlich schwer geahndet werden könnte. Daran würde sich auch

grundsätzlich nicht viel ändern, wenn der Organspender zu Lebzeiten eindeutig seine entschiedene Bereitschaft zur Organspende bekunden würde (engste

Zustimmungslösung). Es ist darum verständlich, dass einige Transplantationschirurgen, die seit Jahrzehnten mit großer Anerkennung ihren Beruf ausüben, erklärt

haben, dass sie unter solchen Vorraussetzungen sich angesichts der rechtlichen Grauzone nicht mehr imstande sähen, Transplantationen durchzuführen". Die Einwände

gegen das Hirntodkonzept als reales Zeichen des Todes könnten daher nicht als durchschlagend genannt werden. Diese utilitaristische Wendung ist schon sehr

verwunderlich!!

 

Ausblick und Konsequenzen

Eine unvoreingenommene phänomenologische Betrachtung zeigt, dass Menschen im Hirnversagen schwerstkranke Sterbende sind, aber keineswegs bereits tote. Die

Tatsache, dass wir noch lebende Organe zur Transplantation entnehmen können, unterstreicht dies eindrucksvoll. Um die dadurch auftretenden Probleme zu umgehen (jede Organentnahme beendet den Sterbeprozess, ist also eine Tötung) werden beharrlich Widersprüche auf die Seite geschoben oder ignoriert: Vegetative Funktionen und Reflexe werden zum Tode gehörig deklariert; die Tatsache, dass eine Frau im Hirnversagen eine Schwangerschaft austragen kann wird entgegen der Evidenz geleugnet; Bewusstsein und Leben, Ich und Ich-Bewusstsein werden verwechselt; obwohl Organentnahme in Teil- oder Vollnarkose durchgeführt wird, wird die Durchführung der Narkose geleugnet.

Die Inkonsistenz des cartesianischen, cerebro-zentrischen Weltbildes, dass also das menschliche Leben an cerebralen Funktionen festzumachen sei, wird entgegen

Kenntnisse der Evolution aufrecht erhalten; das prä-freudianische Reiz-Reaktions-Modell, das dem Ganzen zugrunde liegt, wird weiter perpetuiert, obwohl es heute

längst überholt ist.

Wir haben ebenso deutlich sehen können, dass die Gleichsetzung "Hirntod ist gleich Tod", eine reine utilitaristische, "als ob" Definition ist, die einer Ethik als

Serviceleistung entspricht; es ist eine Ethik des Wegdefinierens.

Die Wirklichkeit lässt sich nicht durch Definitionen oder Setzungen ändern: wir können noch lebende Organe nur von einem noch lebenden Menschen erfolgreich

transplantieren - nur so kann der Empfänger von dem noch vorhandenen Leben profitieren!. Dieses Paradoxon - angeblicher Tod bei biologisch noch lebender

Körper - lässt sich nicht durch gesetzliche oder andere Definitionen lösen: kann ein Mensch bereits tot sein, wenn sein Körper noch lebt? Gehört mein Körper mir,

oder bin ich auch mein Körper? Welches Menschenbild steht hinter der "Für-Tod-Erklärung"?

Viele Menschen (Juristen und Ärzte ebenso, aber auch die Parlamentarier die das Transplantationsgesetz beschlossen haben) die über das Hirnversagen kluge

Definitionen verfassen, sollten zunächst einige Patienten in diesem Zustand erleben, wahrnehmen und betreuen: aus der so entstehenden intellektuellen Bescheidenheit

würde Redlichkeit werden.

Der "Hirntod" als Tod des Menschen ist eine Setzung, im Bemühen, Schwierigkeiten zu umgehen. Von einigen Befürwortern des "Hirntodes als Tod des Menschen"

wird es auch zugegeben: bei einer Podiumsdiskussion in Stuttgart am 9.7.1998 sagte Dr. Hölzer: "Der Hirntod ist ein Rechfertigungsgrund für die Tat des Explanteurs,

sonst wäre die Organentnahme Totschlag nach § 216 StGB" !!

Jede Diskussion zu diesem schwierigen Thema muss aber von der Wirklichkeit ausgehen: der Patient im Hirnversagen ist ein Sterbender, aber kein Toter.

Organentnahme beendet phänomenologisch das Leben des Sterbenden, ist als eine Tötung. Diese Tatsache ist für die meisten nicht auszuhalten, daher werden

Umdefinitionen vorgenommen.

Wo liegt die Lösung? Zunächst in einer korrekten Definition des Hirnversagens; dann in einer höchst individuellen Entscheidung des Spenders. Nur jeder einzelne

Mensch kann für sich alleine entscheiden, ob er bereit ist, darin einzuwilligen, dass ihm nach Eintritt des Hirnversagens Organe für Andere entnommen werden dürfen; Spenden und Töten dabei "zu unterscheiden, sollte nicht schwer fallen".

Es sind folgende Schritte zu beachten:

1. zunächst muss sehr sorgfältig und von wirklich unabhängigen Ärzten das Hirnversagen festgestellt werden.

2. Diese Feststellung ist kein normativer, sondern lediglich ein operativer Zustand, der Zeitpunkt ab dem Organe entnommen werden dürfen: wenn

3. die höchstpersönliche Einwilligung des Patienten als Spender vorliegt - im Sinne der engen Zustimmung. Bei so einem sensiblen Vorgang gibt es keine andere

Möglichkeit, weder die erweiterte Zustimmung der Angehörigen noch eine Informationslösung; die Widerspruchslösung stellt eine zynische Nötigung dar, und ist

daher nicht akzeptabel. 4. Unter diesen Bedingungen ist die Organentnahme straffrei.

Bei einer solchen Lösung ist die Empörung mancher Ärzte sicher: eine Tötung sei den Ärzten nicht zuzumuten! Zum einen muss in aller Deutlichkeit festgehalten

werden, dass durch Umdefinitionen sich eine Tötung nicht umgehen lässt. Zum zweiten: diese Figur existiert in der Medizin sowie im Rechtsleben bereits seit längerer

Zeit. Der Schwangerschaftsabbruch stellt biologisch und rechtlich zweifelsohne die Tötung des Embryos dar. Unter bestimmten Bedingungen ( u.A. Beratung,

Indikation ) die gesetzlich geregelt sind, ist diese Tötung straffrei.

5. Gewissensentscheidungen müssen für Spender, Empfänger und alle Beteiligten (Ärzte und Pflegende) gleichermaßen gelten.

 

"Dass die enge Zustimmungslösung den Organbedarf der Transplantationsmedizin möglicherweise nicht befriedigen wird, rechtfertigt den Verzicht auf die

höchstpersönliche Einwilligung des Spenders nicht". Vorschläge in die Richtung, jeder Bürger soll sich entscheiden, wenn er beispielsweise einen Führerschein

beantragt oder anlässlich entsprechender Amtsgänge, kommt einer stillen Nötigung gleich: in einer so schwierigen Materie muss auch akzeptiert werden, dass sich

Menschen nicht entscheiden können oder wollen, ob sie bereit sind zu spenden: wer keine höchstpersönliche Bereitschaft/Einwilligung schriftlich verfasst hat ist

eben kein Spender - auch das muss respektiert werden.

Zentrale Register oder andere Formen der bürokratischen unsinnigen Regelungen, sind untaugliche Schritte der kompletten Verrechtlichung und Verreglementierung

des gesellschaftlichen Lebens.

Das Hirnversagen kann nur der Zeitpunkt sein, ab dem Organe entnommen werden können - nur bei Vorliegen der persönlichen Spendenbereitschaft. Setzungen oder

Definitionen entgegen besseres Wissen im Sinne einer "um zu" oder Service-Ethik sind nicht geeignet, Vertrauen zu schaffen und damit die Spendenbereitschaft in

der Bevölkerung zu erhöhen.

Nur auf der Basis einer redlichen Argumentation, einer aufrichtigen Würdigung der Phänomene, im Respekt der Freiheit aller Beteiligten, lässt sich eine in sich

konsistente ethische Betrachtung führen. Nur auf diese Weise kann die Transplantationsmedizin das Vertrauen in der Bevölkerung wieder erlangen - Vertrauen, das in

beträchtlichem Maße in den letzten Jahren verloren gegangen ist, das sie aber dringend benötigt und auch verdient. Nur eine solche Haltung respektiert die

Individualität des einzelnen Menschen und kann als individual- ethische Entscheidung dem heutigen Bewusstsein des Menschen gerecht werden.

In der Zeit vom März 1999 (damals erschien eine geänderte Fassung dieses Artikels in der Zeitschrift für Rechtspolitik) bis heute ( Dezember 2007) ist wertvolle Zeit

verloren gegangen; an der Substanz der Diskussion hat sich nichts geändert, sie ist kaum weitergekommen. Betrachtet man öffentliche Diskussionsrunden, so scheint

alles stehen geblieben zu sein. Die Aufklärung die die Zentrale für gesundheitliche Aufklärung betreiben sollte, ist jämmerlich und an Einseitigkeit nicht zu

überbieten: das Problem "Hirntod" wird nicht verbalisiert. Der Bundestag scheut sich diese schwierige Materie noch einmal anzupacken. Das einzig positive Signal ist

die Reaktion auf den zynischen Vorschlag ( einer Nötigung gleichkommend ) des nationalen Ethik Rates, die Wiederspruchlösung einzuführen: alle Persönlichkeiten,

Politiker, Parteien, sogar die DSO haben sich dagegen ausgesprochen.

 

 

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